Heißwasser-Thermie
Die umweltfreundliche Unkrautbekämpfung
Die Heißwasserthermie im Vergleich mit herkömmlichen Methoden der Unkrautbekämpfung
Das sagt der Gesetzgeber
Keine Anwendung von Chemie auf Wegen, Plätzen oder an Gewässern
Gemäß § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf allen Flächen, die nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden, grundsätzlich verboten, unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentliche handelt. Unerwünschte Kräuter und Gräser auf Wegen und Plätzen sollen mechanisch oder thermisch beseitigt werden.
So schaut‘s aus ...
Wie bieten Ihnen
- intelligente und kostengünstige Bekämpfung durch Heißwasser mit einem Druck von bis zu 130 bar
- höchste Effizienz gegen Unkraut, Algen und Moos auf Gehwegen, Pflasterflächen, Container, Sitz- oder Parkbänke
- Beseitigung von Verschmutzungen wie Graffiti oder Kaugummi
- umweltfreundliche und chemiefreie Technologie
- sanfte Behandlung – keine Schädigung von Mensch und Nutztier
- Anwendung innerhalb aller denkbaren Einsatzumgebungen
- Bereitstellung weiterer Technik
- zeitnahe Bekämpfung
- faire und transparente Preisgestaltung
Ihre Ansprechparter vor Ort
Geschäftsstelle Bayreuth
Telefon: 0921 50720340
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Geschäftsstelle Fränkische Schweiz
Telefon: 09198 997894
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Geschäftsstelle Kulmbach
Telefon: 09221 97880
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